{"id":20454,"date":"2022-06-27T07:56:11","date_gmt":"2022-06-27T06:56:11","guid":{"rendered":"https:\/\/mvandenoever.nl\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2023-01-27T16:03:54","modified_gmt":"2023-01-27T15:03:54","slug":"allgemeine-bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mvandenoever.nl\/de\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"20454\" class=\"elementor elementor-20454 elementor-10020\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-5a92ace elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"5a92ace\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[]}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-f69a628\" data-id=\"f69a628\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dd304ec elementor-widget elementor-widget-breadcrumbs\" data-id=\"dd304ec\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"breadcrumbs.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<p id=\"breadcrumbs\"><span><span><a href=\"https:\/\/mvandenoever.nl\/de\/startseite\/\">Home<\/a><\/span><\/span><\/p>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-49df570 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"49df570\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;jet_parallax_layout_list&quot;:[]}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-95d4fc3\" data-id=\"95d4fc3\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-38ad8e2 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"38ad8e2\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Bedingungen und Konditionen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a9f0fc6 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a9f0fc6\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>K\u00f6nigliche Gewerkschaft f\u00fcr Baumschul- und Blumenzwiebelprodukte (ANTHOS)<br \/>ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN<\/p>\n<p>1. Anwendbarkeit<br \/>1.1. Diese Bedingungen gelten nur f\u00fcr Vertr\u00e4ge, bei denen eine der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Mitglied von Anthos ist, worunter im Sinne dieser allgemeinen Bedingungen auch andere Unternehmen zu verstehen sind, die direkt oder indirekt mit einem Mitgliedsunternehmen von Anthos verbunden sind (z.B. Schwester-, Tochter- oder Muttergesellschaften des Mitglieds).  <br \/>1.2. Wenn eine Vereinbarung auf diese Bedingungen verweist und nur Nicht-Mitglieder an dieser Vereinbarung beteiligt sind, gelten die nachstehenden Bedingungen nicht und versto\u00dfen ebenfalls gegen das Gesetz und das Urheberrecht, es sei denn, Anthos hat eine schriftliche Genehmigung erteilt.<br \/>1.3. F\u00fcr alle Angebote des Verk\u00e4ufers und alle mit ihm abgeschlossenen Kaufvertr\u00e4ge und deren Ausf\u00fchrung gelten diese Bedingungen.  <br \/>1.4. Die Anwendbarkeit anderer Bedingungen, einschlie\u00dflich der vom K\u00e4ufer verwendeten allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br \/>1.5. Eine Abweichung von diesen Bedingungen kann nur geltend gemacht werden, wenn der Verk\u00e4ufer ihr ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt hat und bezieht sich ausschlie\u00dflich auf den betreffenden Vertrag.<br \/>1.6. Sofern diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Niederl\u00e4ndisch abgefasst sind, ist bei Differenzen stets der niederl\u00e4ndische Text ma\u00dfgeblich.  <br \/>1.7. In diesen Bedingungen bedeutet &#8222;schriftlich&#8220; per Brief, per Telefax oder auf elektronischem Wege.<\/p>\n<p>2. Angebote und Vertragsabschl\u00fcsse<br \/>2.1 Alle Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge des Verk\u00e4ufers sind freibleibend.  <br \/>2.2 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verk\u00e4ufer die Bestellung schriftlich best\u00e4tigt hat und eine eventuell vereinbarte Zahlungssicherheit, einschlie\u00dflich eines unwiderruflichen (best\u00e4tigten) Akkreditivs, ebenfalls schriftlich vom Verk\u00e4ufer akzeptiert wurde. Jeder Vertrag wird vom Verk\u00e4ufer unter der aufl\u00f6senden Bedingung geschlossen, dass sich der K\u00e4ufer, allein nach dem Ermessen des Kreditversicherers des Verk\u00e4ufers, als ausreichend kreditw\u00fcrdig f\u00fcr die monet\u00e4re Erf\u00fcllung des Vertrages erweist.<br \/>2.3 Nachtr\u00e4gliche Nebenabreden oder \u00c4nderungen sowie m\u00fcndliche Zusagen von Mitarbeitern des Verk\u00e4ufers oder in seinem Namen t\u00e4tigen Agenten oder sonstigen Vertretern sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer erst ab dem Zeitpunkt verbindlich, zu dem sie von ihm schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>3. Preise<br \/>3.1 Alle Preise f\u00fcr die Waren werden in der vereinbarten W\u00e4hrung und ohne Umsatzsteuer festgelegt und verstehen sich ab Werk, (Gesch\u00e4ftssitz), Niederlande (EXW, Incoterms 2010), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<br \/>3.2 \u00c4ndert sich nach der Auftragsbest\u00e4tigung, aber vor der Lieferung der Produkte einer oder mehrere der den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren, beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer das Recht vor, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.  <br \/>3.3. Die Kosten f\u00fcr Transport, Verpackung, Versicherung und Kontrolle durch NVWa und\/oder Naktuinbouw gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Alle Abgaben und\/oder Steuern, die aufgrund des vom Verk\u00e4ufer mit dem K\u00e4ufer geschlossenen Vertrags f\u00e4llig sind oder werden, sowohl direkte als auch indirekte, gehen ausschlie\u00dflich und vollst\u00e4ndig zu Lasten des K\u00e4ufers und d\u00fcrfen nicht von den dem Verk\u00e4ufer geschuldeten Betr\u00e4gen abgezogen werden.  <br \/>3.4 Wenn der Verk\u00e4ufer und der K\u00e4ufer vereinbaren, dass der Preis in einer anderen W\u00e4hrung als dem Euro lautet, gilt der Euro-Kurs am Tag der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>4. Zahlung<br \/>4.1 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, hat die Zahlung f\u00fcr die vom Verk\u00e4ufer verkauften Waren innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der vereinbarten W\u00e4hrung zu erfolgen.<br \/>4.2 Das Zahlungsdatum ist das Wertstellungsdatum, an dem der Verk\u00e4ufer die Zahlung erh\u00e4lt. Bei Bankzahlungen gilt als Zahlungsdatum der Tag, an dem die Gutschrift auf dem Bankkonto des Verk\u00e4ufers erfolgt.<br \/>4.3 Der K\u00e4ufer ist nicht zu einem Abzug, einer Aussetzung oder einem Skonto berechtigt, und auch der R\u00fcckgriff auf eine Verrechnung ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist ist der K\u00e4ufer von Rechts wegen ab dem Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, bei Handelsgesch\u00e4ften ab dem F\u00e4lligkeitsdatum die gesetzlichen Zinsen zu berechnen, w\u00e4hrend der K\u00e4ufer auch f\u00fcr alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten haftet, wobei letztere auf mindestens 15 % des einzutreibenden Betrags, mindestens jedoch auf 250 Euro festgesetzt werden.<br \/>4.4 Wird ein Auftrag in Teilen ausgef\u00fchrt, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Bezahlung der Teillieferungen vor Ausf\u00fchrung der \u00fcbrigen Teillieferungen zu verlangen.<br \/>4.5 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrages vom K\u00e4ufer vor der (weiteren) Erf\u00fcllung Sicherheit daf\u00fcr zu verlangen, dass sowohl die Zahlungs- als auch die sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag erf\u00fcllt werden. Die Weigerung des K\u00e4ufers, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt dem Verk\u00e4ufer das Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen und den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen, unbeschadet seines Rechts auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.<br \/>4.6 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des K\u00e4ufers, Zahlungen zun\u00e4chst auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen. Wenn bereits Kosten und Zinsen angefallen sind, werden mit der Zahlung zun\u00e4chst die Kosten, dann die Zinsen und erst danach die Hauptsumme verrechnet.<\/p>\n<p>5. Lieferung<br \/>5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen ab Werk (Gesch\u00e4ftssitz), Niederlande (EXW, Incoterms 2010).  <br \/>5.2 Obwohl die angegebene Lieferzeit so weit wie m\u00f6glich eingehalten wird, handelt es sich dabei nur um eine ungef\u00e4hre Lieferzeit, die niemals als Frist angesehen werden kann. Der Verk\u00e4ufer ger\u00e4t erst dann in Verzug, wenn er vom K\u00e4ufer schriftlich in Verzug gesetzt worden ist und dieser ihm Gelegenheit gegeben hat, innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, und der Verk\u00e4ufer dies nicht getan hat.<br \/>5.3 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt, sobald ein Vertrag gem\u00e4\u00df Artikel 2.2 zustande gekommen ist.<br \/>5.4 Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den infolge versp\u00e4teter Lieferung, wenn und soweit die versp\u00e4tete Lieferung auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, die nicht auf Rechnung und Gefahr des Verk\u00e4ufers gehen, einschlie\u00dflich der Nichterf\u00fcllung oder versp\u00e4teten Erf\u00fcllung durch Lieferanten.<br \/>5.5 Die nicht rechtzeitige Erf\u00fcllung einer Zahlungsverpflichtung durch den K\u00e4ufer setzt die Lieferverpflichtung des Verk\u00e4ufers aus.<br \/>5.6 Wenn keine Lieferbedingungen vereinbart wurden und die Lieferung auf Abruf erfolgt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Herbstlieferungen vor dem 15. Dezember des betreffenden Jahres und Fr\u00fchjahrslieferungen nach dem 1. April vorzunehmen.<br \/>5.7 Wurzeln m\u00fcssen bis zum 15. April, Topf- und Containerpflanzen bis zum 15. Mai geliefert werden. Abweichungen m\u00fcssen schriftlich mitgeteilt werden. Bei Lieferungen auf Abruf hat der Verk\u00e4ufer immer das Recht, Ballen- und Topfpflanzen nach dem 15. Mai zu liefern. Bei Vertr\u00e4gen, die nach dem 15. Mai geschlossen werden, hat der Verk\u00e4ufer das Recht, innerhalb von 14 Tagen zu liefern.<br \/>5.8 Im Falle eines Antrags auf Verschiebung der Herbstlieferung auf einen Zeitpunkt nach dem 15. Dezember erh\u00f6ht sich der Preis um 3 %.<\/p>\n<p>5.9 Im Falle eines Antrags auf Verschiebung der Fr\u00fchjahrslieferung auf den Herbst gehen alle Kosten, die zur Erm\u00f6glichung dieser Verschiebung anfallen, zu Lasten des K\u00e4ufers. Dar\u00fcber hinaus werden dem K\u00e4ufer bereits zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 % des Rechnungsbetrags in Rechnung gestellt.  <br \/>5.10 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Waren in Teilen zu liefern; in diesem Fall gelten die in Artikel 4 beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen auch f\u00fcr jede Teillieferung.<\/p>\n<p>6. H\u00f6here Gewalt<br \/>6.1 Im Falle h\u00f6herer Gewalt &#8211; als solche gelten Anbaufehler, Viren, Naturkatastrophen, Streiks, Feuer, Ein- und Ausfuhrbehinderungen &#8211; oder im Falle anderer Umst\u00e4nde, infolge derer die Erf\u00fcllung des Vertrages durch den Verk\u00e4ufer nicht oder nicht rechtzeitig verlangt werden kann, hat der Verk\u00e4ufer das Recht, nach seiner Wahl ohne gerichtliches Einschreiten und ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, entweder den Vertrag ganz oder teilweise zu k\u00fcndigen oder die Ausf\u00fchrung dieses Vertrags auszusetzen, bis die Situation der h\u00f6heren Gewalt beendet ist.<br \/>6.2 Wenn der Vertrag vom Verk\u00e4ufer bereits teilweise ausgef\u00fchrt wurde, hat der K\u00e4ufer den Verkaufspreis der gelieferten Waren zu zahlen.<\/p>\n<p>7. Anzeige<br \/>7.1 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Waren bei Lieferung auf sichtbare und\/oder sofort erkennbare M\u00e4ngel zu untersuchen. Als solche gelten alle M\u00e4ngel, die durch normale Sinneswahrnehmung oder eine einfache stichprobenartige \u00dcberpr\u00fcfung festgestellt werden k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus ist der K\u00e4ufer verpflichtet zu pr\u00fcfen, ob die gelieferte Ware auch in anderer Hinsicht der Bestellung entspricht. Durch die Nichteinhaltung der \u00dcberwachungspflicht verliert der K\u00e4ufer jegliche Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer.  <br \/>7.2 Weicht die gelieferte Ware in Anzahl, Menge und Gewicht um weniger als 10 % von dem Vereinbarten ab, so ist der K\u00e4ufer dennoch zur Abnahme der gelieferten Ware verpflichtet.  <br \/>7.3 Beanstandungen bez\u00fcglich Qualit\u00e4t und Quantit\u00e4t der gelieferten Waren m\u00fcssen schriftlich und sp\u00e4testens innerhalb von acht Kalendertagen nach der Lieferung eingereicht werden. M\u00e4ngel, die erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt entdeckt werden k\u00f6nnen (nicht sichtbare M\u00e4ngel), m\u00fcssen dem Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall aber vor Ablauf der ersten Vegetationsperiode nach der Lieferung mitgeteilt werden. Nach \u00dcberschreitung dieser Fristen wird davon ausgegangen, dass der K\u00e4ufer die Lieferung genehmigt hat und Reklamationen nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen.<br \/>7.4 Die Reklamation muss eine Beschreibung des Mangels enthalten, und dem Verk\u00e4ufer muss auf erstes Anfordern die M\u00f6glichkeit gegeben werden, die Reklamation zu untersuchen.  <br \/>Der K\u00e4ufer muss dem Verk\u00e4ufer gestatten, die betreffende Ware durch einen Sachverst\u00e4ndigen oder eine unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfstelle pr\u00fcfen zu lassen. Wird der Beanstandung durch den Sachverst\u00e4ndigen stattgegeben, so gehen die Kosten der \u00dcberpr\u00fcfung zu Lasten des Verk\u00e4ufers. Wird der Fall f\u00fcr unbegr\u00fcndet erkl\u00e4rt, so gehen die Kosten zu Lasten des K\u00e4ufers.<br \/>7.5 Wenn der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer rechtzeitig eine Reklamation gemeldet hat und der Verk\u00e4ufer die Reklamation anerkannt hat, ist der Verk\u00e4ufer nach seinem Ermessen nur verpflichtet, das Fehlende zu liefern, die gelieferte Ware zu ersetzen oder einen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Teil des Kaufpreises zu erstatten.  <br \/>7.6 Die Einreichung einer Reklamation bewirkt keine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des K\u00e4ufers, es sei denn, der Verk\u00e4ufer stimmt dieser Aussetzung ausdr\u00fccklich zu.<br \/>7.7 Die R\u00fccksendung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers und kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers erfolgen.<\/p>\n<p>8. Haftung<br \/>8.1. Der Verk\u00e4ufer haftet niemals f\u00fcr das Nachwachsen oder Bl\u00fchen der gelieferten Ware. Es liegt jederzeit in der Verantwortung des K\u00e4ufers, zu beurteilen, ob die Bedingungen, einschlie\u00dflich der klimatischen, f\u00fcr die Waren geeignet sind.  <br \/>8.2. Der Verk\u00e4ufer garantiert die Echtheit der Arten der von ihm gelieferten Pflanzen.<\/p>\n<p>8.3. Die Pflanzennamen werden gem\u00e4\u00df der Nomenklatur der Geh\u00f6lze und der Nomenklatur der Stauden beschrieben, die von PPO in Lisse ver\u00f6ffentlicht werden.  <br \/>8.4 Abgesehen von der gesetzlichen Haftung aufgrund zwingender Vorschriften und au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Verk\u00e4ufer niemals f\u00fcr einen vom K\u00e4ufer erlittenen Schaden. Ausdr\u00fccklich ausgeschlossen ist auch die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den, immaterielle Sch\u00e4den, Handelsverluste, Umweltsch\u00e4den, Sch\u00e4den durch entgangenen Gewinn oder Sch\u00e4den aus der Haftung gegen\u00fcber Dritten.  <br \/>8.5 Wenn und soweit ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 8.4 eine Haftung des Verk\u00e4ufers, aus welchem Grund auch immer, besteht, ist diese Haftung auf den Betrag begrenzt, der dem Nettorechnungswert der betreffenden Waren entspricht.<br \/>8.6 Der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer von Anspr\u00fcchen Dritter auf Ersatz von Sch\u00e4den frei, f\u00fcr die der Verk\u00e4ufer nach diesen Bedingungen nicht haftet.<br \/>8.7 Der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen Dritter f\u00fcr Sch\u00e4den frei, die im Zusammenhang mit den vom K\u00e4ufer an diese Dritten gelieferten Produkten entstanden sind, es sei denn, es wird rechtskr\u00e4ftig festgestellt, dass diese Anspr\u00fcche eine unmittelbare Folge von grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz des Verk\u00e4ufers sind und der K\u00e4ufer dar\u00fcber hinaus nachweist, dass ihn in dieser Hinsicht kein Verschulden trifft.<br \/>8.8. Sind in der Anlage latente Infektionen vorhanden, so stellt dies einen nicht zurechenbaren Mangel seitens des Verk\u00e4ufers dar, es sei denn, der K\u00e4ufer weist nach a) dass der Verk\u00e4ufer diese latenten Infektionen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat oder (b) dass der Verk\u00e4ufer vor dem Verkauf Kenntnis von diesen latenten Infektionen hatte, den K\u00e4ufer aber nicht dar\u00fcber informiert hat.<\/p>\n<p>9. Stornierung<br \/>9.1. Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, eine Bestellung zu stornieren, wenn der K\u00e4ufer zum Zeitpunkt der Lieferung seine fr\u00fcheren Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer oder gegen\u00fcber anderen Gl\u00e4ubigern noch nicht erf\u00fcllt hat. Der Verk\u00e4ufer kann dieses Recht auch aus\u00fcben, wenn er die Informationen \u00fcber die Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers f\u00fcr unzureichend h\u00e4lt. Der K\u00e4ufer kann aus einer solchen Stornierung keinerlei Rechte ableiten und wird vom Verk\u00e4ufer niemals haftbar gemacht werden k\u00f6nnen.<br \/>9.2. Die Stornierung einer Bestellung durch den K\u00e4ufer ist grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich. Storniert der K\u00e4ufer dennoch die gesamte Bestellung oder einen Teil davon, aus welchem Grund auch immer, ist der Verk\u00e4ufer nur dann verpflichtet, dies zu akzeptieren, wenn die Ware noch nicht dem Spediteur zum Versand \u00fcbergeben wurde, und unter der Bedingung, dass der K\u00e4ufer eine Stornogeb\u00fchr in H\u00f6he von mindestens 30 % des Rechnungswerts der stornierten Ware zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer zahlt. In diesem Fall ist der Verk\u00e4ufer auch berechtigt, alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen und noch entstehenden Kosten (einschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr Vorbereitung, Pflege, Lagerung und dergleichen) in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts des Verk\u00e4ufers auf Ersatz des entgangenen Gewinns und anderer Sch\u00e4den.<br \/>9.3. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Verweigert der K\u00e4ufer die Annahme, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, diese Waren anderweitig zu verkaufen, und der K\u00e4ufer haftet f\u00fcr die Preisdifferenz sowie f\u00fcr alle anderen Kosten, die dem Verk\u00e4ufer daraus entstehen, einschlie\u00dflich der Lagerkosten.<\/p>\n<p>10. Eigentumsvorbehalt<br \/>10.1. Das Eigentum an den vom Verk\u00e4ufer gelieferten Waren geht erst dann auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn alle vom Verk\u00e4ufer in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge samt Zinsen, Vertragsstrafen und Kosten sowie alle Forderungen wegen Nichterf\u00fcllung der Verpflichtungen des K\u00e4ufers aus diesem Vertrag oder anderen Vereinbarungen vollst\u00e4ndig bezahlt sind. Die Ausstellung eines Schecks oder eines anderen Handelspapiers gilt in diesem Zusammenhang nicht als Zahlung.<br \/>10.2 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die verkauften Waren sofort zur\u00fcckzunehmen, wenn der K\u00e4ufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen in irgendeiner Weise nicht nachkommt. In einem solchen Fall ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer zu diesem Zweck Zugang zu seinen Grundst\u00fccken und Geb\u00e4uden zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>10.3 Der K\u00e4ufer hat die Vorbehaltsware getrennt von der \u00fcbrigen Ware zu lagern, um die Ware des Verk\u00e4ufers weiterhin unterscheiden zu k\u00f6nnen.<br \/>10.4 Solange die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, kann der K\u00e4ufer  <br \/>au\u00dferhalb ihrer normalen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit nicht ver\u00e4u\u00dfern, belasten, verpf\u00e4nden oder  <br \/>anderweitig in die Verf\u00fcgungsgewalt von Dritten bringen.  <br \/>Der K\u00e4ufer darf jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem er einen Antrag auf Zahlungsaufschub gestellt hat oder zu dem \u00fcber ihn der Konkurs er\u00f6ffnet wurde, nicht \u00fcber die Waren im normalen Gesch\u00e4ftsverkehr verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>11. Sanktionen<br \/>11.1 Der K\u00e4ufer sichert zu, dass er alle Verpflichtungen und Beschr\u00e4nkungen, die sich aus den anwendbaren Sanktionsvorschriften der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europ\u00e4ischen Union, der Niederlande und jedes anderen Landes, das f\u00fcr die Erf\u00fcllung des geschlossenen Vertrages relevant ist oder werden kann (&#8222;Sanktionsrecht&#8220;), ergeben, einh\u00e4lt und weiterhin einhalten wird.<br \/>11.2 Der K\u00e4ufer garantiert insbesondere, dass er die gekaufte Ware weder direkt noch indirekt an (juristische) Personen, K\u00f6rperschaften, Gruppen oder (staatliche) Organisationen, die nach Sanktionsrecht sanktioniert sind, verkauft, \u00fcbertr\u00e4gt, liefert oder anderweitig zur Verf\u00fcgung stellt.<br \/>11.3 Der K\u00e4ufer hat daf\u00fcr zu sorgen, dass alle Verpflichtungen aus diesem Artikel auch denjenigen auferlegt werden, an die er die vom Verk\u00e4ufer bezogenen Waren weiterverkauft oder liefert.<br \/>11.4 Wenn der K\u00e4ufer die Verpflichtungen, die sich f\u00fcr ihn aus diesem Artikel ergeben, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt, hat der Verk\u00e4ufer das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu k\u00fcndigen, ohne dass der Verk\u00e4ufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist, und mit voller Schadenersatzpflicht des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer, alles nach Ermessen des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>12. Korruptionsbek\u00e4mpfung<br \/>12.1 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, jederzeit alle Verpflichtungen und Beschr\u00e4nkungen einzuhalten, die sich aus allen anwendbaren Antikorruptionsvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten K\u00f6nigreichs, der Niederlande und jedes anderen Landes ergeben, das f\u00fcr die Erf\u00fcllung des geschlossenen Vertrags relevant ist oder werden kann (&#8222;Antikorruptionsvorschriften&#8220;).<br \/>12.2 Das Anbieten und die Annahme von Geld, Geschenken, Pr\u00e4senten, Reisen, Bewirtung oder anderen Gegenleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verk\u00e4ufer durch Mitarbeiter oder Mitglieder der Gesch\u00e4ftsleitung des Kunden, die als Anreiz f\u00fcr ein bestimmtes Verhalten gedacht sind oder als solche wahrgenommen werden k\u00f6nnen, ist streng verboten.  <br \/>12.3 Der Kunde darf weder direkt noch indirekt einer politischen Partei, einer Kampagne, einer Regierungsbeh\u00f6rde, einem Beamten oder (Mitarbeitern von) \u00f6ffentlichen Einrichtungen, staatlichen Unternehmen, Organisationen, internationalen Institutionen etwas anbieten, versprechen oder geben, um ein Gesch\u00e4ft oder einen anderen unzul\u00e4ssigen Vorteil im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verk\u00e4ufer zu erhalten oder zu behalten.  <br \/>12.4 Der K\u00e4ufer darf im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Verk\u00e4ufer nichts aus einer Gesch\u00e4ftsbeziehung anbieten, versprechen, geben oder annehmen, es sei denn, es besteht ein triftiger Grund daf\u00fcr und es ist im Rahmen des normalen Gesch\u00e4ftsverkehrs angemessen und entspricht im \u00dcbrigen den \u00f6rtlichen Gesetzen.<br \/>12.5 Der K\u00e4ufer hat den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich zu informieren, wenn er von einer Situation bei der Vertragserf\u00fcllung erf\u00e4hrt, die gegen Antikorruptionsgesetze versto\u00dfen k\u00f6nnte.  <br \/>12.6 Wenn der K\u00e4ufer den Verpflichtungen, die sich f\u00fcr ihn aus diesem Artikel ergeben, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, hat der Verk\u00e4ufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne Inverzugsetzung und ohne jegliche Schadensersatzpflicht seitens des Verk\u00e4ufers und mit voller Schadensersatzpflicht des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer auszusetzen oder zu k\u00fcndigen, und zwar nach Ermessen des Verk\u00e4ufers.<br \/>13. Aufl\u00f6sung und Aussetzung  <br \/>13.1 F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer den sich f\u00fcr ihn aus dem abgeschlossenen Vertrag ergebenden Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend nachkommt, oder wenn die begr\u00fcndete Bef\u00fcrchtung besteht, dass dies der Fall sein k\u00f6nnte, sowie im Falle der Beantragung eines Zahlungsaufschubs, des Konkurses oder der Liquidation des K\u00e4ufers und im Falle seines Todes oder der Aufl\u00f6sung oder Beendigung des K\u00e4ufers, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, oder bei einer \u00c4nderung seiner Gesellschaftsform oder in Aufl\u00f6sung oder Beendigung des K\u00e4ufers, wenn es sich bei dem K\u00e4ufer um ein Unternehmen handelt, oder bei einer \u00c4nderung der Eigentumsverh\u00e4ltnisse oder der Leitung des Unternehmens oder der Einbringung der T\u00e4tigkeiten des Unternehmens ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten den Vertrag f\u00fcr einen angemessenen Zeitraum auszusetzen oder den Vertrag aufzul\u00f6sen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.  <br \/>13.2 Die Forderung des Verk\u00e4ufers in Bezug auf den bereits erf\u00fcllten Teil des Vertrages sowie der Schaden, einschlie\u00dflich des entgangenen Gewinns, der sich aus der Aussetzung oder Aufl\u00f6sung ergibt, sind sofort f\u00e4llig und zahlbar.<\/p>\n<p>14. Rechte an geistigem Eigentum<br \/>14.1. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich alle Rechte vor, die ihm auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den vom Verk\u00e4ufer gelieferten Waren zustehen.  <br \/>14.2 In den F\u00e4llen, in denen aus dem vom Verk\u00e4ufer verwendeten Katalog oder aus dem von den Parteien geschlossenen Vertrag hervorgeht, dass eine Sorte unter Sortenschutz steht &#8211; was durch die Angabe (R)\/PBR hinter dem Namen der betreffenden Sorte angezeigt wird -, ist der K\u00e4ufer an alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Recht gebunden. Ein Versto\u00df gegen diese Bestimmung hat zur Folge, dass der K\u00e4ufer f\u00fcr alle daraus resultierenden Sch\u00e4den gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer und Dritten haftet.<\/p>\n<p>15. Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen<br \/>Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unanwendbar sein oder gegen die \u00f6ffentliche Ordnung oder das Gesetz versto\u00dfen, so gilt nur die betreffende Bestimmung als nicht geschrieben, w\u00e4hrend die Bedingungen im \u00dcbrigen in vollem Umfang g\u00fcltig und wirksam bleiben.<br \/>Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, das Herausgeforderte in ein rechtsg\u00fcltiges zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>16. Zust\u00e4ndiges Gericht \/ anwendbares Recht<br \/>16.1 Alle Streitigkeiten, auch wenn sie nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden, unterliegen dem Urteil des f\u00fcr den Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndigen Gerichts, unbeschadet des Rechts des Verk\u00e4ufers, die Streitigkeit einem anderen zust\u00e4ndigen Gericht vorzulegen, wenn er dies w\u00fcnscht.  <br \/>16.2 Die Bestimmungen in Artikel 14.1 lassen das Recht des Verk\u00e4ufers unber\u00fchrt, eine Entscheidung durch ein Einzelschiedsgericht der Internationalen Handelskammer gem\u00e4\u00df der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer zu erwirken. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Amsterdam in den Niederlanden. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache durchgef\u00fchrt.  <br \/>16.3 Auf alle vom Verk\u00e4ufer unterbreiteten Angebote und Offerten sowie auf alle zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer geschlossenen Vertr\u00e4ge findet ausschlie\u00dflich das niederl\u00e4ndische Recht Anwendung.<\/p>\n<p>Art.8.8 hinzugef\u00fcgt Feb 2017<br \/>Art. 11 und 12 hinzugef\u00fcgt Jan 2018<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Bedingungen und Konditionen K\u00f6nigliche Gewerkschaft f\u00fcr Baumschul- und Blumenzwiebelprodukte (ANTHOS)ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN 1. Anwendbarkeit1.1. 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